In diesem Beitrag gehen wir der Frage nach, welche Personen im Monat Ramadan fasten müssen und welche Personen vom Fasten aufgrund von Krankheit oder anderen Themen ausgenommen sind. Außerdem schauen wir uns an, was Menschen tun können und müssen, wenn sie nicht in der Lage sind zu fasten.
Das Fasten im Ramadan ist ein koranisches Gebot und ist grundsätzlich eine Pflicht für alle Muslim:innen. Verpflichtet sind alle Muslim:innen, die geistig auf mindestens einem durchschnittlichen Niveau sind und vor allem zwischen gut und böse unterscheiden können. Außerdem müssen die Personen bereits pubertär sein oder diese hinter sich haben.
Die Pubertät beginnt laut islamischen Rechtsquellen bei Mädchen zwischen dem 9. und 12. Lebensjahr (mit der ersten Menstruation) und bei Jungen zwischen dem 12. und 15. Lebensjahr (mit der ersten Ejakulation). Mädchen sind meistens früher reif als Jungen. Es kann aber auch Abweichungen von diesen Vorgaben geben, die ebenfalls individuell berücksichtigt werden müssen. Menschen entwickeln sich unterschiedlich.
Wer ist vom Fasten ausgenommen?
Ohne triftigen Grund im Monat Ramadan nicht zu fasten, ist islamisch gesehen eine Sünde. Nur unter bestimmten Umständen ist es in Ordnung, wenn man nicht fastet oder das Fasten unterbricht. Wir wollen einige dieser möglichen Gründe, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, auflisten und etwas näher betrachten.
Krankheit
Körperliche und geistige Gesundheit sind im Islam wichtig. Die körperliche Unversehrtheit des Menschen wird auch als ein hohes Ziel der Scharia betrachtet. Ein Mensch der krank ist und mit dem Fasten riskieren könnte, dass seine Krankheit schlimmer wird (oder gar länger anhält) sollte nicht fasten. Hierzu sollte man auch auf ärztlichen Rat hören. Wer bedingt durch eine Krankheit mehrere Tage oder den gesamten Ramadan nicht fasten konnte, kann diese ausgefallenen Tage zu einem späteren Zeitpunkt nachholen. Wer diese nicht nachholen kann, muss eine Ersatzhandlung vornehmen.
In den vergangenen Jahren haben sich Fachblätter und Gesundheitszeitschriften auch der Frage gewidmet, ob das Fasten als Diabetiker:innen möglich ist. Die Medizin und die Ärzt:innen in Deutschland sind mittlerweile auf die Bedürfnisse der muslimischen Patient:innen sensibilisiert. Es ist heutzutage möglich, auch mit Diabetes zu fasten. Es hängt aber vom Grad, der Schwere der Erkrankung und der Medikation und Insulinzufuhr ab. Muslim:innen sollten sich bei Interesse an Ihre Ärzt:innen wenden. Vom Fasten ohne Rücksprache wird dringend abgeraten.
Reisende
Wer sich während des Monats Ramadan auf eine Reise begibt, und sich nach klassischen Maßstäben rund 90 km von seinem Heimatort entfernt aufhält, kann auf das Fasten verzichten. Dies soll eine Erleichterung für Anstrengungen während der Reisezeit sein. Nach der Reise holt man die versäumten Tage nach. Sollte allerdings das Fasten auch auf der Reise kein Problem darstellen (heutzutage oftmals gegeben, z. B. für Pendler, die zur Arbeit mit der Bahn fahren) so schadet es auch nicht, und gilt sogar als segensreich, wenn das Fasten nicht unterbrochen wird. Die Entscheidung hierzu obliegt immer jeweils der muslimischen Person selbst.
Schwangere und Stillende
Schwangere und Stillende sind vom Fasten ausgenommen, wenn zu befürchten ist, dass das Kind Schaden nehmen könnte. Hier ist auch auf den ärztlichen Rat zu hören. Oftmals sollte wirklich bei Schwangerschaft auf das Fasten verzichtet werden, weil sonst auch Fehlbildungen und Entwicklungen bei Kindern möglich sind. Ein Beharren auf das Fasten und damit eine Gefährdung des Kindes im Mutterleib ist nicht im Sinne des Schöpfers. Die versäumten Tage können zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.
Heftiges Hungergefühl oder Dehydrierung
Wer fastet und befürchtet aufgrund von Hunger oder Dehydrierung sowohl seinen Verstand als auch seine Gesundheit zu gefährden, darf das Fasten unterbrechen. Der komplette Tag sollte dann zu passender Zeit nachgeholt werden. Auch hier empfiehlt sich zusätzlicher ärztlicher Rat, da solche Probleme auch mit einer mangelnden Gesundheit und körperlichen Schwäche auftreten.
Alter
Mit zunehmendem Alter benötigt der Körper des Menschen eine durchgehende Nahrungsversorgung und Wasser. Wer alt ist und merkt, dass sein Körper das Fasten nicht aushält, sollte sein Fasten beenden. Da diese Menschen das Fasten auch später wahrscheinlich nicht nachholen können, müssen sie als Ersatz ein Lösegeld (fidye) zahlen, wenn sie dazu in der Lage sind.
Zwang und Folter
Auch wenn dies in unseren Lebenskreisen eher nicht passieren dürfte, sollte man das wissen. Wer befürchtet, wegen des Fastens Leid oder Folter ertragen zu müssen, der darf sein Fasten unterbrechen. Auch bei Androhungen von Gewalt ist dies gegeben. Selbst wenn es unwahrscheinlich erscheint, sind mittlerweile in der öffentlichen Debatte um Muslim:innen und Islam in Deutschland Anfeindungen und Übergriffe auf Muslim:innen längst keine Seltenheit mehr. Die Sicherheit und Unversehrtheit der Muslim:innen hat Vorrang. Das Fasten kann zu einem geeigneteren Zeitpunkt nachgeholt werden.
Das Lösegeld (fidye)
Wer nicht in der Lage ist zu fasten und auch zukünftig die versäumten Tage nicht nachholen kann, aufgrund etwa gesundheitlicher oder altersmäßiger Probleme, zahlt für jeden Tag des Ramadan ein Lösegeld. Diese wird als “fidye” bezeichnet.
Die Fidye beträgt genau so viel, wie die Zakat’ul Fitr (derzeit in Deutschland ca. 10 €). Dieses Lösegeld kann sowohl am Anfang als auch in der Mitte oder am Ende des Monats Ramadan bezahlt werden.
Wer mag, kann das gesamte Geld komplett einer bedürftigen Person zukommen lassen oder mehreren Bedürftigen. Wer nicht in der Lage ist, das Lösegeld zu bezahlen, sollte Allah (ﷻ) um Vergebung bitten.
Wenn eine Person zunächst angenommen hat, sie sei nicht in der Lage zu fasten, aber später feststelle, sie war doch in der Lage zu fasten, muss die versäumten Fastentage nachholen. Sollte die Person für die versäumten Tage eine Zahlung der fidye geleistet haben, ist diese als zusätzliche und freiwillige Spende zu betrachten. Es entbindet nicht von der Pflicht zu fasten. Die gezahlte fidye darf unter gar keinen Umständen zurückverlangt werden.
Wem ist das Fasten im Ramadan vorgeschrieben?