Ramadan: Wer muss fasten und wer ist ausgenommen?

Ramadan: Wer muss fasten und wer ist ausgenommen?

In diesem überarbeiteten Beitrag gehen wir der Frage nach, welche Personen im Monat Ramadan fasten müssen und welche Personen vom Fasten aufgrund von Krankheit oder anderen Themen ausgenommen sind. Außerdem schauen wir uns an, was Menschen tun können und müssen, wenn sie nicht in der Lage sind zu fasten.

Das Fasten im Ramadan ist eine Vorschrift im Koran und für alle Muslime eine religiöse Pflicht. Es gilt für alle, die geistig gesund sind und zwischen richtig und falsch unterscheiden können. Außerdem müssen sie die Pubertät erreicht haben oder bereits erwachsen sein.

Nach islamischen Rechtsquellen beginnt die Pubertät bei Mädchen zwischen dem 9. und 12. Lebensjahr – erkennbar an der ersten Menstruation. Bei Jungen setzt sie zwischen dem 12. und 15. Lebensjahr ein, meist mit der ersten Ejakulation. Da sich Menschen unterschiedlich entwickeln, können diese Altersangaben variieren.

Wer ist vom Fasten ausgenommen?

Ohne triftigen Grund im Monat Ramadan nicht zu fasten, gilt im Islam als Sünde. Es gibt jedoch bestimmte Umstände, unter denen das Fasten ausgesetzt oder unterbrochen werden darf. Hier sind einige der wichtigsten Gründe:

Krankheit

Die körperliche und geistige Gesundheit spielt im Islam eine zentrale Rolle. Der Schutz des Lebens ist eines der höchsten Ziele der Scharia. Wer krank ist und durch das Fasten eine Verschlechterung seines Zustands riskiert, sollte nicht fasten. Ärztlicher Rat ist hierbei entscheidend. Wer mehrere Tage oder den gesamten Ramadan krankheitsbedingt nicht fasten kann, kann die ausgefallenen Tage später nachholen. Ist dies nicht möglich, muss eine Ersatzhandlung erfolgen. (Quelle: Koran, 2:184185)

In den vergangenen Jahren haben Fachblätter und Gesundheitszeitschriften verstärkt untersucht, ob das Fasten für Diabetiker möglich ist. In Deutschland sind Ärzte mittlerweile sensibilisiert für die Bedürfnisse muslimischer Patienten. Das Fasten mit Diabetes ist grundsätzlich möglich, hängt jedoch von der Schwere der Erkrankung, der Medikation und der Insulinzufuhr ab. Muslime, die an Diabetes leiden, sollten sich daher ärztlich beraten lassen. Vom Fasten ohne ärztliche Rücksprache wird dringend abgeraten. (Quelle: Deutsche Diabetes-Gesellschaft, 2025)

Auch mit HIV infizierte Personen können unter Umständen fasten. Darauf deuten Studien und Informationen aus Ländern hin, die sich mit dem Thema intensiver auseinandergesetzt haben. Dabei wurden auch Ergebnisse präsentiert, die darauf hindeuten, dass Fasten in vielen Fällen das Immunsystem der Patienten gestärkt hat. Die Ergebnisse scheinen nicht repräsentativ zu sein. Mittlerweile ist das Thema aber auch in der medizinischen Versorgung in Deutschland angekommen. Deshalb sollte mit den eigenen Ärzten abgesprochen werden, ob und wie man fastet, damit sich das Krankheitsbild positiv entwickeln kann.

Reisen

Wer während des Ramadan eine Reise unternimmt und sich mehr als 90 Kilometer von seinem Wohnort entfernt aufhält, darf das Fasten aussetzen. Diese Erleichterung soll die körperlichen Belastungen einer Reise mindern. Die versäumten Tage werden nach der Reise nachgeholt. Falls das Fasten jedoch keine Schwierigkeiten bereitet – wie es heute oft bei Pendlern der Fall ist – kann es dennoch fortgesetzt werden. Dies wird als segensreich angesehen, bleibt aber eine persönliche Entscheidung. (Quelle: Koran, 2:184)

Schwangere und stillende Frauen

Schwangere und stillende Frauen sind vom Fasten befreit, wenn gesundheitliche Risiken für das Kind oder die Mutter bestehen. Ärztlicher Rat ist auch hier entscheidend. Da ein Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit zu Fehlentwicklungen führen kann, ist es im Sinne des Islam, das Fasten auszusetzen. Die versäumten Tage können nachgeholt werden. (Quelle: Ibn Majah, Hadith 1667)

Heftiges Hungergefühl oder Dehydrierung

Wer beim Fasten unter extremem Hunger oder Flüssigkeitsmangel leidet und dadurch seine Gesundheit gefährdet, darf das Fasten unterbrechen. Der versäumte Tag wird später nachgeholt. Ärztlicher Rat kann auch hier helfen, um gesundheitliche Risiken zu vermeiden.

Alter

Ältere Menschen benötigen oft eine regelmäßige Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme. Wer durch das Fasten gesundheitliche Beschwerden entwickelt, darf es beenden. Da ältere Menschen oft nicht in der Lage sind, die versäumten Tage nachzuholen, zahlen sie stattdessen ein Lösegeld (fidye), sofern sie dazu finanziell in der Lage sind. (Quelle: Koran, 2:184)

Zwang und Folter

Wer durch das Fasten einer Gefahr ausgesetzt ist – sei es durch Zwang oder körperliche Gewalt – darf es unterbrechen und ihm wird keine Sünde zuteil. Auch wenn dies in vielen Ländern unserer Hemisphäre kaum vorkommt, erleben Muslime in bestimmten Situationen Diskriminierung und Übergriffe. Der Schutz von Leib und Leben hat Vorrang, und das Fasten kann später nachgeholt werden. (Quelle: Koran, 16:106)

Das Lösegeld (fidye)

Menschen, die dauerhaft nicht fasten und ihre versäumten Tage nicht nachholen können, zahlen eine Ersatzleistung, die sogenannte fidye. Diese beträgt in Deutschland aktuell (2025) etwa 15 € pro Fastentag, orientiert an der Zakat al-Fitr. Das Lösegeld kann in einem Betrag oder über den Monat verteilt gezahlt werden. (Quelle: Koran, 2:184)

Die Zahlung kann an eine bedürftige Person oder auf mehrere Bedürftige verteilt werden. Wer finanziell nicht in der Lage ist, fidye zu zahlen, sollte Gott um Vergebung bitten.

Falls jemand nachträglich feststellt, dass er doch hätte fasten können, müssen die versäumten Tage nachgeholt werden. Eine bereits gezahlte fidye gilt dann als zusätzliche Spende und kann nicht zurückverlangt werden.

Fazit

Das Fasten im Ramadan ist eine religiöse Pflicht für Muslime, doch der Islam sieht auch Ausnahmen vor, um die Gesundheit und das Wohlbefinden der Gläubigen zu schützen. Ob durch Krankheit, Schwangerschaft, Reisen oder andere Umstände – es gibt legitime Gründe, das Fasten auszusetzen oder zu verschieben.

Der Koran und die Sunnah geben klare Anweisungen dazu, wie mit solchen Herausforderungen umzugehen ist. Letztlich geht es beim Fasten nicht nur um den Verzicht auf Nahrung und Trinken, sondern auch um die spirituelle Hingabe und das Streben nach Allahs Wohlgefallen. Wer nicht fasten kann, sollte alternative Wege für gottesdienstliche Handlungen suchen und die Unterstützung bedürftiger Menschen in Betracht ziehen.

Akif Şahin

Akif Şahin aus Hamburg. Arbeite als SEO-Manager für eine der größten Bildungs-Gruppen in Europa. Als Muslim interessiert mich die Geschichte und Kultur des vorderen Orients. Auf diesem Blog gibt es Einsichten, Aussichten und Islamisches.

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